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Die Hürstwaldung

In der nordwestlichen Ecke des Hürstwaldes liegen fünf Grabhügel aus der Eisenzeit. Der grösste ist 1.5 Meter hoch. Sie enthielten Lederstücke mit Bronzestiften, die im Landesmuseum zu sehen sind. Die Hügel sind Brandgräber. Weil die Kelten ihre Gräber nie im Tannenwald aufschichteten, muss zur damaligen Zeit dort urbar gemachtes Land gelegen oder eher Laubwald, vielleicht Eichenwald gestanden haben. Flurnamen aus der Umgebung der Hürstwaldung lassen darauf schliessen, dass die Alamannen den Wald bis auf etwa den heutigen Bestand verkleinerten. Der Schulhaushügel Riedenhalde ist durch Alamannenhände entwaldet worden.

Bis zum Jahr 1251 besass Rüdiger Maness in Zürich die Hüstwaldung als Lehen von Einsiedeln. Am 24. September 1251 tauschte er den Hürstwald gegen die untere Au beim Hardturm in Zürich. Der Hürstwald ging über in den Besitz der Abtei Zürich und wurde verliehen an die Leute von Wipkingen, die die untere Au abgetreten hatten.

Im Herbst 1545 gab eine vom Rat der Stadt Zürich eingesetzte Kommission einen Schiedsspruch, der einen Grenzstreit zwischen Seebach und Affoltern abschloss. Seebacher Bauern hatte das Vieh im Hürstwald weiden lassen, Affoltern klagte dagegen. Die Kommission verfügte, dass Affoltern einen Grenzgraben aushebt. Seebach hatte praktisch keine Verpflichtungen. In den folgenden Jahren entstand mehrmals Streit zwischen den Dorfteilen Ober- und Niederaffoltern um den Holzbau in der Hürstwaldung.